SUPERVISION / INFORMATION

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E. Gutzwiller & Cie, Banquiers untersteht den Bestimmungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Systemaufsicht durch die Schweizerische Nationalbank.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten (SBVg-Broschüre)

Bekanntgabe von Kundendaten: internat. Zahlungsverkehr und ausl. Wertschriften (Information Schweiz. Bankiervereinigung)

Automatischer Austausch von Informationen

Datenschutzerklärung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, E. Gutzwiller & Cie, Banquiers ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter www.esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.