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  • Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

    Informationen für unsere Kunden

    Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

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    Allgemeine Informationen zu FIDLEG

     

    Das FIDLEG ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Informations- und Transparenzvorschriften, die den Kunden, die Kundin im Umgang mit der Bank und im Zusammenhang mit dem Angebot von Finanzdienstleistungen in der Entscheidfindung unterstützen. Dies betrifft insbesondere Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivaten oder Termingeschäfte.

    Sowohl das FIDLEG als auch die europäischen Vorschriften unter MiFID II (in Kraft ab 3. Januar 2018) beinhalten die Pflicht, eine Kundenprofilierung und –segmentierung durchzuführen.

    Der Umfang des Anlegerschutzes ist abhängig von der Klassifizierung in die Segmente Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Gutzwiller SA Genève führt die Profilierung wenn immer möglich persönlich mit dem Kunden, der Kundin durch. Die Einteilung in das jeweilige Kundensegment wird der Kundschaft mitgeteilt.

    Gutzwiller SA Genève erbringt folgende Dienstleistungen:

    • Vermögensverwaltung
    • Anlageberatung
    • Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
      (Execution-Only in Verbindung mit Gutzwiller & Cie, Banquiers)

    Informationen über Gutzwiller SA Genève und die Aufsichtsorganisation SO-FIT

    Gutzwiller SA Genève verfügt über eine Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und wird durch die Aufsichtsorganisation SO-FIT überwacht, gemäss den Bestimmungen des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG).

    Gutzwiller SA Genève ist eine Tochtergesellschaft der E. Gutzwiller & Cie, Banquiers, eine durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Bank und Wertpapierhaus, aus der Kategorie Privatbanken.

    Gutzwiller SA Genève
    rue de la Confédération 7
    CH-1204 Genève
    Tel: +41 22 908 03 33

    www.gutzwiller.ch

    SO-FIT 
    Rue Pédro-Meylan 2
    CH-1208 Genève
    Tel: +41 22 700 73 20

    www.so-fit.ch

    Informationen betreffend Anschluss an die Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen

    Gutzwiller SA Genève ist an die Ombudsstelle FINSOM, Ombudsman für Finanzdienstleistungen angeschlossen. Diese Stelle gewährleistet ein unparteiisches, spezialisiertes und transparentes Mediationssystem und bearbeitet Beschwerden über angeschlossene Unternehmen.

    FINSOM
    Avenue de la Gare 45
    CH-1920 Martigny
    Tel: +41 27 564 04 11

    www.finsom.ch

    Risikoinformationen, Produkteinformationen/Basisinformationsblatt

    Das FIDLEG sieht vor, Kunden oder Kundinnen aus dem Segment Privatkunden mit Produkteinformationen zu Finanzinstrumenten zu versehen, betreffend vorgeschlagener oder ausgeführter Anlagegeschäften, soweit solche erhältlich sind.

    In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» von SwissBanking (Schweizerische Bankiervereinigung) finden Sie Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Sie können die Broschüre hier herunterladen

    Grundsätze der Auftragsausführung (Best Execution) und Handhabung von Interessenkonflikten

    Die Grundsätze der Auftragsausführung durch Gutzwiller SA Genève sind im Fact-Sheet Grundsätze Best Execution enthalten.

    Betreffend der Handhabung von Interessenkonflikten verweisen wir Sie auf das entsprechende Fact-Sheet.

    Kosteninformationen

    FIDLEG
    Vermögensverwaltung traditionell
    Vermögensverwaltung All-in
    Anlageberatung

    MIFID
    Vermögensverwaltung traditionell
    Vermögensverwaltung All-in
    Anlageberatung

    Dokumentations-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten

    Der Kunde hat Anrecht auf die Herausgabe einer Kopie seines Kundendossiers auf einem dauerhaften Datenträger, vor allem folgende Informationen enthaltend

    – zu den entgegengenommenen und ausgeführten Aufträgen
    – zur Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios bei der Verwaltung von Kundenvermögen
    – zur Entwicklung des Portfolios bei Verwaltung von Kundendepots
    – zu namentlich denjenigen Kosten, zu denen der Finanzdienstleister Angaben zu machen hat

    Im Rahmen dieser Pflichten ist darauf hinzuweisen, dass der Inhalt von Kundenkontakten protokolliert wird. Aktuell findet keine Aufzeichnung dieser Telefongespräche statt.