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  • Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

    Informationen für unsere Kunden

    Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

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    Allgemeine Informationen zu FIDLEG

     

    Das FIDLEG ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Informations- und Transparenzvorschriften, die den Kunden, die Kundin im Umgang mit der Bank und im Zusammenhang mit dem Angebot von Finanzdienstleistungen in der Entscheidfindung unterstützen. Dies betrifft insbesondere Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivaten oder Termingeschäfte.

    Sowohl das FIDLEG als auch die europäischen Vorschriften unter MiFID II (in Kraft ab 3. Januar 2018) beinhalten die Pflicht, eine Kundenprofilierung und –segmentierung durchzuführen.

    Der Umfang des Anlegerschutzes ist abhängig von der Klassifizierung in die Segmente Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Gutzwiller AG Zürich führt die Profilierung wenn immer möglich persönlich mit dem Kunden, der Kundin durch. Die Einteilung in das jeweilige Kundensegment wird der Kundschaft mitgeteilt.

    Gutzwiller AG Zürich erbringt folgende Dienstleistungen:

    Informationen über Gutzwiller AG Zürich und die Selbstregulierungsorganisation VQF

    Gutzwiller AG Zürich ist der Selbstregulierungsorganisation VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen angeschlossen. Im Verlaufe des Jahres 2023 wird voraussichtlich der zusätzliche Anschluss an die Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG erfolgen, gemäss den Bestimmungen des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG).

    Gutzwiller AG Zürich ist eine Tochtergesellschaft der E. Gutzwiller & Cie, Banquiers, eine durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Bank und Wertpapierhaus, aus der Kategorie Privatbanken.

    Gutzwiller AG Zürich
    Stadthausquai 1
    CH-8001 Zürich
    Tel : +41 43 497 27 42

    www.gutzwiller.ch

    VQF
    General-Guisan-Strasse 6
    CH-6300 Zug
    Tel : +41 41 763 28 20

    https://www.vqf.ch

    FINcontrol Suisse AG
    c/o VQF
    General-Guisan-Str. 6
    CH-6300 Zug
    Tel : +41 41 767 36 00

    www.fincontrol.ch

    Informationen betreffend Anschluss an die Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen

    Gutzwiller AG Zürich ist an die Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Diese Stelle ist unabhängig und gewährleistet eine professionelle und seriöse Durchführung der Schlichtungsverfahren betreffend Beschwerden über angeschlossene Unternehmen.

    Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
    Talstrasse 20
    CH-8001 Zürich
    Tel : +41 44 552 08 00

    www.finos.ch

    Risikoinformationen, Produkteinformationen/Basisinformationsblatt

    Das FIDLEG sieht vor, Kunden oder Kundinnen aus dem Segment Privatkunden mit Produkteinformationen zu Finanzinstrumenten zu versehen, betreffend vorgeschlagener oder ausgeführter Anlagegeschäften, soweit solche erhältlich sind.
    In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» von SwissBanking (Schweizerische Bankiervereinigung) finden Sie Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Hier können Sie die Broschüre herunterladen.

    Grundsätze der Auftragsausführung (Best Execution) und Handhabung von Interessenkonflikten

    Die Grundsätze der Auftragsausführung durch Gutzwiller AG Zürich sind im Fact-Sheet Grundsätze Best Execution enthalten.

    Betreffend der Handhabung von Interessenkonflikten verweisen wir Sie auf das entsprechende Fact-Sheet. Gutzwiller AG Zürich ist Anlageberater des EG CHF Bond Fund (CHF), für welchen E. Gutzwiller & Cie, Banquiers, die Hauptvertriebsträgerin ist. Weiter ist Gutzwiller AG Zürich Advisor für eine Reihe von Actively Managed Certificates, welche von Drittpartei-Finanzinstituten herausgegeben werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater*In.

    Kosteninformationen

    FIDLEG
    Kosten Vermögensverwaltung traditionell
    Kosten Vermögensverwaltung All-in
    Kosten Anlageberatung

    MIFID
    Kosten Vermögensverwaltung traditionell
    Kosten Vermögensverwaltung All-in
    Kosten Anlageberatung

    Dokumentations-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten

    Der Kunde hat Anrecht auf die Herausgabe einer Kopie seines Kundendossiers auf einem dauerhaften Datenträger, vor allem folgende Informationen enthaltend:

    – zu den entgegengenommenen und ausgeführten Aufträgen
    – zur Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios bei der Verwaltung von Kundenvermögen
    – zur Entwicklung des Portfolios bei Verwaltung von Kundendepots
    – zu namentlich denjenigen Kosten, zu denen der Finanzdienstleister Angaben zu machen hat

    Im Rahmen dieser Pflichten ist darauf hinzuweisen, dass der Inhalt von Kundenkontakten protokolliert wird. Aktuell findet keine Aufzeichnung dieser Telefongespräche statt.