Fidleg
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Informationen für unsere Kunden
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Informationen für unsere Kunden
Allgemeine Informationen zu FIDLEG
Das FIDLEG ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Informations- und Transparenzvorschriften, die den Kunden, die Kundin im Umgang mit der Bank und im Zusammenhang mit dem Angebot von Finanzdienstleistungen in der Entscheidfindung unterstützen. Dies betrifft insbesondere Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivaten oder Termingeschäfte.
Sowohl das FIDLEG als auch die europäischen Vorschriften unter MiFID II (in Kraft ab 3. Januar 2018) beinhalten die Pflicht, eine Kundenprofilierung und –segmentierung durchzuführen.
Der Umfang des Anlegerschutzes ist abhängig von der Klassifizierung in die Segmente Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Gutzwiller AG Zürich führt die Profilierung wenn immer möglich persönlich mit dem Kunden, der Kundin durch. Die Einteilung in das jeweilige Kundensegment wird der Kundschaft mitgeteilt.
Gutzwiller AG Zürich erbringt folgende Dienstleistungen:
- Vermögensverwaltung
- Anlageberatung
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
(Execution-Only in Verbindung mit Gutzwiller & Cie, Banquiers)
Informationen über Gutzwiller AG Zürich und die Selbstregulierungsorganisation VQF
Gutzwiller AG Zürich ist der Selbstregulierungsorganisation VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen angeschlossen. Im Verlaufe des Jahres 2023 wird voraussichtlich der zusätzliche Anschluss an die Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG erfolgen, gemäss den Bestimmungen des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG).
Gutzwiller AG Zürich ist eine Tochtergesellschaft der E. Gutzwiller & Cie, Banquiers, eine durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Bank und Wertpapierhaus, aus der Kategorie Privatbanken.
Gutzwiller AG Zürich
Stadthausquai 1
CH-8001 Zürich
Tel : +41 43 497 27 42
www.gutzwiller.ch
VQF
General-Guisan-Strasse 6
CH-6300 Zug
Tel : +41 41 763 28 20
https://www.vqf.ch
FINcontrol Suisse AG
c/o VQF
General-Guisan-Str. 6
CH-6300 Zug
Tel : +41 41 767 36 00
www.fincontrol.ch
Informationen betreffend Anschluss an die Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen
Gutzwiller AG Zürich ist an die Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Diese Stelle ist unabhängig und gewährleistet eine professionelle und seriöse Durchführung der Schlichtungsverfahren betreffend Beschwerden über angeschlossene Unternehmen.
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
Tel : +41 44 552 08 00
www.finos.ch
Risikoinformationen, Produkteinformationen/Basisinformationsblatt
Das FIDLEG sieht vor, Kunden oder Kundinnen aus dem Segment Privatkunden mit Produkteinformationen zu Finanzinstrumenten zu versehen, betreffend vorgeschlagener oder ausgeführter Anlagegeschäften, soweit solche erhältlich sind.
In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» von SwissBanking (Schweizerische Bankiervereinigung) finden Sie Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Hier können Sie die Broschüre herunterladen.
Grundsätze der Auftragsausführung (Best Execution) und Handhabung von Interessenkonflikten
Die Grundsätze der Auftragsausführung durch Gutzwiller AG Zürich sind im Fact-Sheet Grundsätze Best Execution enthalten.
Betreffend der Handhabung von Interessenkonflikten verweisen wir Sie auf das entsprechende Fact-Sheet. Gutzwiller AG Zürich ist Anlageberater des EG CHF Bond Fund (CHF), für welchen E. Gutzwiller & Cie, Banquiers, die Hauptvertriebsträgerin ist. Weiter ist Gutzwiller AG Zürich Advisor für eine Reihe von Actively Managed Certificates, welche von Drittpartei-Finanzinstituten herausgegeben werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater*In.
Kosteninformationen
FIDLEG
Kosten Vermögensverwaltung traditionell
Kosten Vermögensverwaltung All-in
Kosten Anlageberatung
MIFID
Kosten Vermögensverwaltung traditionell
Kosten Vermögensverwaltung All-in
Kosten Anlageberatung
Dokumentations-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten
Der Kunde hat Anrecht auf die Herausgabe einer Kopie seines Kundendossiers auf einem dauerhaften Datenträger, vor allem folgende Informationen enthaltend:
– zu den entgegengenommenen und ausgeführten Aufträgen
– zur Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios bei der Verwaltung von Kundenvermögen
– zur Entwicklung des Portfolios bei Verwaltung von Kundendepots
– zu namentlich denjenigen Kosten, zu denen der Finanzdienstleister Angaben zu machen hat
Im Rahmen dieser Pflichten ist darauf hinzuweisen, dass der Inhalt von Kundenkontakten protokolliert wird. Aktuell findet keine Aufzeichnung dieser Telefongespräche statt.